
Der Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung 2009
Seit dem 01.10.2009 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 in Kraft.
Mit dieser Verordnung sind für bestehende Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, Energieausweise vorgeschrieben.
- Was sind die Ziele, die mit der Einführung von Energieausweisen verfolgt werden?
- Für Wen und ab Wann ist der Energieausweis Pflicht?
- Wie lange gelten Energieausweise?
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? - Was ist Was?
Was sind die Ziele, die mit der Einführung von Energieausweisen verfolgt werden?
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Einführung der EnEV das Ziel, den Imobilienbesitzern und Interessenten einen
einfachen und leicht verständlichen Pass an die Hand zu geben, der die Energieeffizienz eines Gebäudes
deutschlandweit vergleichbar macht.
Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine wichtige Orientierungshilfe und ein sehr guter Einstieg in die
energetische Gebäudesanierung.
Für Miet- oder Kaufinteressenten ist es von Vorteil, verschiedene Gebäude (oder auch Wohnungen) mit Hilfe des
Energieeffizienlabels im Energieausweis miteinander zu vergleichen.
Dies alles ist unter dem Gesichtspunkt der CO² Reduzierung und der globalen Klimadebatte sowie der Abhängigkeit
von fossilen oder gasförmigen Energieträgern und deren Endlichkeit zu sehen
Für wen und ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
- Bei Neuerrichtung eines Gebäudes
- Bei baulichen Änderungen eines Gebäudes, sofern nicht bei Außenwänden und Fenstern weniger als 20% der Bauteilflächen gleicher Orientierung geändert werden oder das Bauteilverfahren angewendet wird ( das heißt: bauteilweise werden bestimmte Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt )
- Bei Verkauf eines Gebäudes oder von Teileigentum
- Generell für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000m² Nutzfläche
- Bei Neuvermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen, selbstständigen Nutzungseinheit
Der Energieausweis wurde ab dem 01.07.2008 schritweise zur Pflicht. Für Wohngebäude , die bis Ende 1965 fertig
gestellt worden sind, ist der Stichtag der 01. 07.2008, für später errichtete Wohngebäude gilt der 01.01.2009.
Wie lange gelten Energieausweise?
Energieausweise gelten 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - Was ist Was?
Den Energieausweis gibt es in 2 Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des
Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und
Heizung genau unter die Lupe.
Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Grundlage für
den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten 3 Jahren.
Das Ergebnis aus dem Verbrauchsausweis ist demzufolge auch vom individuellen Nutzerverhalten abhängig und kann
bei Verkauf oder Neuvermietung nur schwer als verlässliche Basis herangezogen werden.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der
Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt, auch beim
Verbrauchsausweis eine "Vor-Ort-Beratung" durchführen zu lassen. So kann der Aussteller die Plausibilität der
vorliegenden Verbrauchsdaten besser prüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten
Gebäude ermitteln. Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden den Bedarfsausweis mit Gütesiegel. Von der Erstellung
eines Onlineausweises wird durch die dena, die Verbraucherzentralen und diverse andere seriöse Institutionen
abgeraten
(hier der link zum testergebnis der stiftung warentest)
Wir erstellen Ihnen keine Onlineausweise, sondern arbeiten nach den Richtlinien der EnEV und den höheren
Anforderungen der dena mit Gütesiegel - und immer mit persönlicher, individueller Beratung für Sie.
Wenn Sie Fragen zum Energieausweis haben - und welcher Ausweis für Sie in Frage kommt, stehen wir Ihnen gerne mit
Auskünften zur Verfügung
Planungsbüro für Bau- und Energieberatung
Haferbreite 9
31693 Hespe
05 721 - 92 21 93
e-mail: info@energieberatung-schaumburg.de
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