
Fördermittel
...sind im allgemeinen eine gute Idee des Gesetzgebers. Wir wollen hier nur die Förderungen
für Energieausweise, Energieberatung, Thermografie und kurz die Möglichkeiten über KfW
vorstellen. Für alle weiteren Maßnahmen würde hier der Platz und die Zeit fehlen. Es gibt z.Zt.
bundesweit ca. 5000 verschiedene Förderprogramme für Sanierung, Neubau, energetische
Sanierung und und und....somit ist die Ermittlung der zu erzielenden Fördergelder individuell
und für jedes Projekt anders.
Sollten Sie trotzdem einmal schauen wollen, was Sie für Ihre Planung in etwa an
Fördermitteln erzielen können, klicken Sie bitte hier
Energieberatung (Vor-Ort-Beratung)
Für die Vor-Ort-Beratung werden zur Zeit Fördermittel in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschußes vom Bundeamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis Ende 2014 bereitgestellt. Diese betragen 50% der Gesamtkosten, aber max. 300,00€
für die Beratung eines 1-2 Familienhauses und 360,00€ für ein Mehrfamilienhaus sowie einen Bonus für Stromsparvorschläge
von 50,00€, Gesamt also max. 350,00€ - 410,00€. Für die Integration von Thermografieaufnahmen werden weitere max. 100,00€ als
Förderung gewährt. Somit ist eine Förderung von 450,00€ - 510,00€ je Gutachten erzieltbar. Diese Förderung kann ausschließlich
vom BAFA-zugelassenen Berater beantragt werden und wird vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Wir finden, für eine Beratung, die Ihnen bares Geld und der Umwelt jede Menge CO2 sparen kann, eine wirklich vernünftige
Idee.
seperate Thermografiegutachten
Für Thermografieaufnahmen innerhalb einer Vor-Ort-Beratung werden vom BAFA bis max. 100,00€ als Zuschuß bereitgestellt.
Wie auch die Förderung für eine Energieberatung kann dieser Zuschuß nur über den zugelassenen BAFA-Berater für Sie
beantragt werden. Sollten Sie Interesse an den Details der Förderung, den Randbedingungen oder einfach nur an
Hintergrundinformationen haben, schauen Sie bitte auf der Homepage der BAFA unter www.bafa.de nach oder klicken Sie einfach
hier
Energieausweise
Die Energieausweise nach EnEV sind leider nicht im Zuständigkeitsbereich des BAFA, sondern resultieren aus einer Forderung
der EnEV und demzufolge einer vorgelagerten Forderung der EU. Sie sind nicht förderfähig im Sinne der Richtlinie über die
Förderung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung und somit können leider keine Fördermittel für die
Energieausweise beantragt werden. Nach der letzten Änderung der Richtlinie vom 11.04.2008 ist die gleichzeitige Ausstellung
eines Ausweises und einer Energieberatung aber auch nicht mehr förderschädlich.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Über die KfW können u.a. Modernisierer diverse Möglichkeiten der Förderung in Anspruch
nehmen. Für z.B. energetische Sanierungen nach Effizienhaus 100 (EnEV-Neubauniveau)
werden 10,00% der förderfähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuß übernommen, bei
Sanierung zum Effizienhaus 55 werden 17,50% bezuschußt.
Alternativ hierzu können die Vorhaben auch zu 100% Kreditfinanziert werden. Der Zinssatz hierfür liegt z.Zt. bei 1,00%.
Einzelmaßnahmen nach dem Maßnahmenpaket der KfW können ebenfalls mit einem zinsgünstigem Darlehen gefördert werden.
Der Zinssatz liegt z.Zt. bei 1,00%. Darüber hinaus wird eine Baubegleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen (BAFA-
Zulassung) mit bis zu 2.000,00€ (max. 50% der Kosten) als nicht rückzahlbarer Zuschuß gefördert.
Wenn Sie Interesse an einer Energieberatung, einem Energieausweis, einer Thermografie oder aber an einem Gesamtpaket inkl.
Baubegleitung haben und sich im Vorfeld über Ihre Möglichkeiten der Förderung Informieren wollen, stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.

Planungsbüro für Bau- und Energieberatung
Haferbreite 9
31693 Hespe
05 721 - 92 21 93
e-mail: info@energieberatung-schaumburg.de